Zusatzversicherungen Philos



Die von PHILOS angebotenen Zusatzversicherungen haben einen grossen Vorteil: Sie sind denkbar einfach. Sie besteht aus folgenden Modulen.





Diese Produkte sind in unseren Versicherungsbedingungen erklärt.


Ambulante Behandlung und Leistungen im Ausland


Detaillierte Leistungen der Module A und B der Versicherungsbedingungen
 
Leistungen
Übliche Variante
Modul A
Erweiterte Variante
Modul B
a Spitalaufenthalt infolge akuter Krankheit, in der allgemeinen Abteilung in der ganzen Schweiz, je nach persönlichen Annehmlichkeiten Erstattung des Kostenanteils, der nicht von der obligatorischen Versicherung gedeckt ist, bei einem Aufenthalt in einer öffentlichen Einrichtung, die vom Kanton laut seiner Spitalliste zugelassen und anerkannt ist Erstattung des Kostenanteils, der nicht von der obligatorischen Versicherung gedeckt ist, bei einem Aufenthalt in einer öffentlichen Einrichtung, die vom Kanton laut seiner Spitalliste zugelassen und anerkannt ist, oder in einer privaten Einrichtung, mit der Philos ein Abkommen geschlossen hat.
b) Niederkunft Die Deckung der Spitalkosten der Mutter erstreckt sich ebenfalls auf das gesunde Neugeborene, sofern es sich zusammen mit seiner Mutter im Spital aufhält
c) Dringender Transport (Rettung) Erstattung des Kostenanteils für dringende Transporte in Ambulanzfahrzeugen oder im Helikopter, der nicht von der obligatorischen Versicherung übernommen wird, sofern das Ziel des Transportes ein Spital ist und der Versicherte aufgrund seines Gesundheitszustandes kein anderes öffentliches oder privates Transportmittel benutzen kann
d) Vorsorgliche ärztliche Kontrolluntersuchung Kostenübernahme von Fr. 200.-- pro Kalenderjahr Kostenübernahme von Fr. 300.-- pro Kalenderjahr
e) Brillen und Kontaktlinsen Kostenübernahme von Fr. 200.-- pro Kalenderjahr
f) Ärztliche verordnete Hilfsmittel, die von der obligatorischen Kranken-pflegeversicherung aus-geschlossen sind (Brillen, Kontaktlinsen, Zahnprothesen und geräte, Hörgeräte, Schuhe ausge-schlossen) Erstattung von 50% der Kosten, bis Fr. 1'000.-- pro Kalenderjahr Erstattung von 70% der Kosten, bis Fr. 1'500.-- pro Kalenderjahr
g) Osteopathie und Ätiologie Erstattung von 80% der Kosten
h) Laut obligatorischer Versicherung nicht anerkannte Zusatzbehandlungen zur Wiederherstellung der Gesundheit, die von einem diplomierten Therapeuten oder Arzt durchgeführt werden, dessen Ausbildung auf diesem Gebiet nicht von der FMH anerkannt ist Erstattung von 50% der Kosten für ärztliche Behandlung, Analysen, Material und Medikamente Erstattung von 75% der Kosten für ärztliche Behandlung, Analysen, Material und Medikamente
i) Eine von einem Arzt angeordnete Psycho-therapie bei einem selbständigen nichtärztlichen Psychotherapeuten Übernahme von 60 einstündigen Sitzungen in einem Zeitraum von 2 Jahren, jedoch maximal Fr. 20.-- die Viertelstunde
j) Orthodontische Behandlung mit therapeutischer Wirkung bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr Erstattung von 50% der Kosten, bis maximal Fr. 2'500.-- pro Kalenderjahr, IV-Fall ausge-schlossen Erstattung von 50% der Kosten, bis maximal Fr. 5'000.-- pro Kalenderjahr, IV-Fall ausge-schlossen
k) Zahnärztliche Behandlung bei Kindern bis zum 18. Lebensjahr Fr. 200.-- pro Kalenderjahr
l) Laut obligatorischer Versicherung nicht anerkannte, von einem Arzt zur Bekämpfung einer Krankheit verschriebenen Medikamente, davon ausgenommen die Negativliste Erstattung von 90% der Kosten, bis maximal Fr. 20'000.-- pro Kalenderjahr Erstattung von 90% der Kosten, bis maximal Fr. 40'000.-- pro Kalenderjahr
m) Genesung in einer zugelassenen medizinischen Einrichtung in der Schweiz auf vorhergehenden Antrag bei Philos und dessen Genehmigung Fr. 60.-- pro Tag während maxi-mal 21 Tagen pro Kalenderjahr Fr. 80.-- pro Tag während maxi-mal 21 Tagen pro Kalenderjahr
n) Badekur, die integraler Bestandteil einer vom Arzt verschriebenen und bereits laufenden medizinischen Behandlung ist, von einer Mindestdauer von 14 Tagen in einer in der Schweiz zugelassenen Einrichtung auf vorher-gehenden Antrag bei Philos und dessen Genehmigung   Übernahme der Aufenthalts-kosten gegen Vorweisung der Rechnungen, jedoch maximal Fr. 50.-- pro Tag während 21 Tagen pro Kalenderjahr
o) Haushaltshilfe von einer anerkannten öffentlichen oder privaten Einrichtung, die medizinisch aufgrund einer schweren Krankheit gerechtfertig ist Übernahme von 70% der Kosten, maximal Fr. 500.-- pro Kalenderjahr. Wenn die Hilfe einen Spitalaufenthalt erspart, kann der Vertrauensarzt auf vorhergehenden Antrag, diese Leistung auf Fr. 2'000.-- ausdehnen Übernahme von 70% der Kosten, maximal Fr. 1'000.-- pro Kalenderjahr. Wenn die Hilfe einen Spitalaufenthalt erspart, kann der Vertrauensarzt auf vorhergehenden Antrag, diese Leistung auf Fr. 3'000.-- ausdehnen
p) Stillgeld Einmaliges Stillgeld von Fr. 300.--
q) Behandlung im Ausland bei Notfällen (Ein Notfall liegt vor, wenn der sich im Ausland aufhaltende Versicherte eine medizinische Behandlung benötigt und eine Rückkehr in die Schweiz nicht angemessen wäre) Übernahme von 80% der Kosten für ärztliche Behandlung, Medikamente und Spitalaufenthalt in der allgemeinen Abteilung, die nicht von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung vergütet werden, bis zu Fr. 10'000.-- pro Kalenderjahr. Die Hilfeleistungen im Ausland und die Heimschaffung sind laut beiliegender Vertragsbedingungen des Abkommens zwischen Philos und einem Rettungsunternehmen gedeckt

Zahlung der Prämien


Wenn Sie Ihre Prämien im voraus bezahlen, kommen Sie in den Genuss einer zusätzlichen Reduktion, d.h.:

Reduktion: